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Satellitenanlagen sind genehmigungspflichtig

Das Aufstellen von Satellitenanlagen – z. B. auf Balkonen – gilt als bauliche Verän-derung, welche genehmigungspflichtig ist. Doch nicht allen Wohnungsnutzern ist das bewusst. Deshalb möchten wir aus aktuellem Anlass zu diesem Thema informieren:

  • Nutzen Sie bitte die Möglichkeit des Kabelfernsehens über die Firma PŸUR oder andere Anbieter, wie z. B. die Telekom. Die entsprechenden Anschlüsse sind in jeder Wohnung verfügbar. Das Aufstellen einer Satellitenanlage ist somit nicht erforderlich.
  • Sollten Sie dennoch eine Satellitenschüssel installieren wollen, ist ein Antrag an den Vorstand unserer Wohnungsgenossenschaft Bernburg eG zu stellen. Erst nach Prüfung und unter Einhaltung gewisser Vorgaben für das Aufstellen solcher Anlagen werden Sondergenehmigungen erteilt.
  • Widerrechtlich montierte bzw. aufgestellte SAT-Anlagen haben zur Folge, dass Sie diese wieder entfernen müssen. Es ist oftmals nur eine Frage der Zeit, bis unsere Bestandsverwalter „illegale Montagen“ entdecken. Beugen Sie möglichem Ärger vor!