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Vor privaten Umbauten informieren

Bauliche Veränderungen in den Wohnungen sind genehmigungspflichtig, andernfalls sind sie vertragswidrig.
Dazu gehören beispielsweise:
Wandverkleidungen

  • Anbringen von Deckenplatten und Verkleidungen
  • Rollos, Markisen, Balkondächer und Verglasungen
  • Verlegen von fest mit dem Untergrund verbundenen Fußböden
  • jegliche Veränderung von technischen Einbauten

Auch wenn die Genossenschaft mit den baulichen Veränderungen zunächst einverstanden war, müssen Sie als Wohnungsnutzer bei Vertragsende sämtliche Umbauten als Teil der Rückgabepflicht beseitigen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

 

Deshalb unser guter Rat: Setzen Sie sich vor dem Beginn Ihres Bauvorhabens mit unserem Servicebereich in Verbindung. Die Mitarbeiter geben Ihnen gern die gewünschte Auskunft und Handlungsempfehlung.